Das Stuttgarter Ballett und seine Geschäftspartner:innen wie die Stuttgarter Zeitung, aber auch jene Medien, die grundsätzlich nicht viel recherchieren, wie das tanznetz, können sich vor Glück kaum halten. Sie jubeln – und verschweigen aus Unkenntnis oder auch aus Feigheit den Pferdefuß der Sache. Auch die Süddeutsche Zeitung hat hierzu bislang nicht recherchiert und auch nicht laut nachgedacht, sondern nur den äußerst lapidaren Text der Nachrichtenagentur dpa gebracht, der ebenfalls nicht ausreichend recherchiert ist. Denn es gibt zwar seit letzter Woche die beim Stuttgarter Ballett gegründete John Cranko Stiftung. Aber dass damit die Werke Crankos langfristig „gesichert“ seien, ist pures Wunschdenken. Schon in 22 Jahren laufen alle Rechte an Crankos Werken ab. Das verschweigen die genannten Medien. Nach Ablauf dieser Frist kann die Stiftung zwar noch Ballettmeister:innen zur Einstudierung vermitteln. Aber nur auf freiwilliger Basis der Anfragenden. Generell sind Mitspracherecht und Lizenzanspruch dann verjährt. Und auch folgender Hammer schlägt mit voller Härte zu: Der stark gealterte Inhaber der Lizenzrechte, Dieter Gräfe, will erstmal weiterhin allein über die Stücke von John Cranko regieren. Er kassiert also ab, wie bisher auch. Sollte Gräfe nun versterben, erbt erstmal sein Lebensgefährte Reid Anderson, der heute 72 Jahre alt ist. Erst mit Andersons Tod sollen dann die Rechte und Einnahmen regulär auf die Stiftung übergehen. Ob es zu diesem Erbfall überhaupt kommen wird, ist aber fraglich: Anderson könnte locker deutlich über 90 Jahre alt werden. Und 2043 werden alle Rechte an Crankos Choreografien unwiderbringlich erlöschen. Das ist urheberrechtlich unvermeidlich.
Warum wird das von den sich derzeit feiernden Schwaben verschwiegen? Damit kein Tröpfchen Wahrheit die lukrative Freude trübt?
Es ist schade, wie stark die Öffentlichkeit durch solche Campagnen geschickt getäuscht wird.
Davon profitieren aber die Geldgeber:innen und Förderer der neuen Stiftung, des Stuttgarter Balletts und der John Cranko Schule, zu deren Gunsten die Stiftung gegründet wurde. Ihr Image steigt, obwohl dazu nicht ganz soviel Grund besteht, wie suggeriert wird. Auch wenn schon jetzt gelegentlich Gelder an die Stiftung gehen:
Das Urheberrecht, das die Rechte an geschöpften (kreierten) Werken regelt, verjährt unumstößlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (hier: des Choreografen John Cranko).
Danach kann man mit all seinen Werken machen, was man will, ohne dafür zu bezahlen und ohne eine Erlaubnis einzuholen. Das müsste Dieter Gräfe, der mal Jura studiert hat, eigentlich wissen.
Auch die Musiken der beiden Cranko-Knüller „Onegin“ und „Der Widerspenstigen Zähmung“ sind 2043 urheberrechtlich nicht mehr zu verkaufen. Denn Kurt-Heinz Stolze, der betreffende Komponist, verstarb bereits drei Jahre vor John Cranko, übrigens durch Selbstmord.
Eine viel bessere Chance, noch längere Zeit Geld einzubringen, haben die Kostüme und Bühnenbild-Designs der Cranko-Ballett von Jürgen Rose. Er hat seine kreativen Gefährten aus Crankos Ära überlebt – und ist in hohem Alter noch immer schaffend tätig.
Bei Rose sollte die John Cranko Stiftung also mal anfragen.
Die Choreografien von John Cranko fallen 2043 aber zweifelsohne in diese Rubrik: Urheberrecht abgelaufen, Geldeinnahmequelle tot.
Insofern ist es verlogene Heuchelei, dass das Stuttgarter Ballett, die John Cranko Schule – der die Einnahmen der John Cranko Stiftung zugute kommen sollen – und all ihre angehängselten Claqueure nun so tun, als seien mit der Gründung der Stiftung die Werke Crankos nachhaltig vor Schindluder bewahrt und der Schule ein in Zukunft millionenstarkes Vermögen zugeschrieben worden.
Das Gegenteil ist der Fall. Gräfe zockt weiter ab. Und ab 2043 kann man mit Crankos Werken machen, was man will. Ohne zu fragen und ohne zu zahlen. Das ist die juristische und faktische Realität.
Warum steht das nicht in der Presseerklärung, die das Stuttgarter Ballett zur Sache verschickt?
Die meiste Zeit der geltenden Schutzfrist hat Dieter Gräfe ohnehin alleine abgesahnt. Er wird zwar vermutlich an die hinterbliebene Verwandtschaft von John Cranko, die mit Ballett nichts zu tun hat, Pflichtanteile bezahlt haben.
Aber überwiegend kassierte und kassiert der noble Dieter selber ab.
In der Öffentlichkeit hat er sich stets vornehm nur als „Verwalter“ der Rechte an Crankos Werken dargestellt. Aber er war eben auch der hauptsächliche Nutznießer dieser Rechte und dürfte darum mehrfacher Millionär sein.
Als überwiegend mildtätig trat Gräfe bisher nicht in Erscheinung.
So sieht es aus: Dieter Gräfe war und ist und bleibt auch der alleinige Verkäufer der Lizenzrechte an den Cranko-Stücken.
Die „sorgsame“ Auswahl, die er traf und trifft, um die Stücke tanzen zu lassen, hat sich allerdings weniger an Wohlgefallen als vielmehr auch am Geld dingfest gemacht.
Natürlich haben große Compagnien wie das Stuttgarter Ballett, das Hamburg Ballett, das Staatsballett Berlin, das Bolschoi Ballett, das American Ballet Theatre, das Royal Ballet, das Chinesische Nationalballett, das Ballett der Pariser Opéra, das Ballett der Mailänder Scala und das Tokyo Ballet locker das Geld gehabt, um auch teuerste Lizenzgelder zu zahlen.
Kleinere Truppen, die weniger aufbringen können, erhalten nur über außerordentlich freundschaftliche Beziehungen die Tanzrechte. So das Ballet de Santiago de Chile – wohin die Stuttgarter Cranko-Muse und enge Anderson-Freundin Marcia Haydée den guten Draht hatte – oder in jüngerer Zeit auch das Aalto Ballett in Essen, das sich unter Ben Van Cauwenbergh zu einer Spitzentruppe gemausert hat.
Die Preispolitik bei solchen Kunstwerken ist nun weder transparent noch nachvollziehbar. Sie obliegt zu einem guten Stück der Willkür, wobei das Wettbewerbsrecht zwar nicht ganz außer Kraft gesetzt werden kann, aber nur schwer durchzusetzen ist.
Ganz anders verhält es sich mit dem Urheberrecht, aus dem sich alle Lizenzrechte ableiten. 70 Jahre nach dem körperlichen Tod eines Schöpfers verjähren die Rechte an seinen Werken. Punkt. Daran ist nicht zu rütteln.
Früh versterbende Kreative und ihre Erbfolger:innen werden dadurch deutlich benachteiligt.
Im Vergleich zu materiellen Gütern wird das geistige Wirken ohnehin benachteiligt.
Bei materiellen Werten ist es nämlich anders: Wer einmal eine Schuhfabrik geerbt hat, darf die auch länger als 70 Jahre behalten bzw. weiter vererben. Das Erbrecht wirkt sozusagen unendlich. Aber bei immateriellen Gütern, also geschöpften Werken, gilt unverrückbar dieses Limit von 70 Jahren ab dem Tod.
Es ist schon eine böse Ironie, dass ausgerechnet jene Werke, die geschaffen werden, um zu überdauern, praktisch so rasch nichts mehr wert sein sollen.
Seit Jahrzehnten wird in Juristenkreisen darum auch darüber diskutiert.
Wolfgang Schimmel, ein hoch angesehener Urheberrechtler – der übrigens ebenfalls aus Stuttgart kommt – hat viele Jahre versucht, die interessierte Öffentlichkeit und die Politik dahingehend zu alarmieren. Umsonst. Es ist keine Verlängerung der Schutzfrist in Sicht.
Im Gegenteil: Die Industrie versucht, das Urheberrecht in Richtung Lizenzrecht zu verändern, damit nur noch die Konzerne als Vermarkter der Kunst Kasse machen können, die einzelnen Urheber:innen aber weiter benachteiligt werden können.
In Sachen Cranko gilt nun die Erbfolge unter Zeitdruck.
Sollte nun Reid Anderson vor Dieter Gräfe versterben, wird die John Cranko Stiftung und damit die John Cranko Schule vermutlich früher Nutznießer der Regelung.
Es ist übrigens nicht bekannt, ob Reid Anderson anders als testamentarisch rechtlich mit Gräfe verbunden ist, etwa durch eine Eheschließung oder Vormundschaft (Betreuung).
Anderson verzichtet jetzt jedenfalls auf einen kleinen Teil des Gräfe‘schen Vermögens als mögliches Erbe. Den verwendeten die beiden Senioren als Gründungskapital für die Stiftung.
Dafür ist keine Summe gesetzlich als Minimum vorgeschrieben. Es sollen nur soviele Euros sein, um das Stiftungsziel zunächst zu erreichen, etwa um einige Stipendien zu vergeben.
Vor allem aber hat eine solche Stiftung auch den Sinn, steuerfrei Spenden einzunehmen. Und die Spenden werden wiederum ebenfalls von der Besteuerung bei den Spendern befreit.
Dazu muss die Stiftung allerdings als gemeinnützig anerkannt sein. Und davon steht nichts in den offiziellen Presseunterlagen.
Auch eine Homepage hat die Stiftung noch nicht – und es wird zwar zu Spenden aufgerufen, aber eine Kontonummer der Stiftung ist noch nicht bekannt.
Man kann eine Stiftungsgründung wahrlich besser vorbereiten!
Über Dieter Gräfe ist zudem eigentlich nicht viel bekannt. Er lebte bis zu Crankos Tod zusammen mit dem Choreografen und mit seinem heutigen Lebensgefährten Reid Anderson in einer Männer-WG in Stuttgart. Das war mutig, zweifelsohne, denn Homosexualität war damals noch längst nicht legalisiert.
Nach außen hin wurde denn auch der „Kavaliershäuschen“ genannte Wohnsitz beim Stuttgarter Schloss Solitude vor allem als Residenz von John Cranko gehandelt.
Jetzt regeln die beiden Überlebenden also endlich den Nachlass ihres Superstars. Man hätte das aber auch schon früher und besser machen können. Ich wage zu sagen: Man hätte das auch gerechter machen können.
Und wofür ist die Stiftung da? Außer Stipendien für die John Cranko Schule zu bezahlen, damit man dort weiterhin Hochbegabte aus dem Ausland für Stuttgart einkaufen kann, soll auch ein Choreografie-Preis mit Stiftungsgeldern organisiert werden.
Was Deutschland braucht, ist ein auch intellektuell funktionierender Studiengang für Choreografie.
Aber davon steht nichts in den Publikationen zur Stiftungsgründung.
Mit einem Preis allein wird man nicht viel ausrichten. Außer, dass die Lieblinge der Altvorderen erneut zu deren Lieblingen gekürt werden.
Für den Vorstand ihrer John Cranko Stiftung haben sich Gräfe und Anderson allerdings sogar mal einen etwas jüngeren als dritten Mann geholt: Krzysztof Nowogrodzki. Er ist Ballettmeister in Stuttgart und seit Jahrzehnten auch mit der internationalen Einstudierung der Cranko-Ballette beschäftigt. So ganz jung ist er natürlich auch nicht mehr.
Im Kuratorium der Stiftung geht das Alter dann schon wieder etwas weiter rauf, mit Gräfes und Andersons langjährigen Freundinnen und Kolleginnen Marcia Haydée und Yseult Lendvai.
Für Glanz soll dann noch Tamas Detrich, Intendant vom Stuttgarter Ballett, sorgen, fürs Pädagogische soll Tadeusz Matacz, der aktuelle Leiter der begünstigten John Cranko Schule, stehen.
Fürs Geschäftliche ist Marc-Oliver Hendriks (geschäftsführender Intendant der Staatstheater Stuttgart) mit an Bord.
So ist vor allem Eines sichergestellt: Neues Blut in der hochkarätigen Ballettszene wird konsequent unterbunden.
Ob das John Cranko wohl alles so recht gewesen wäre? Ich habe da meine Zweifel. Er liebte das Neue, das Aufregende, sogar das Gesellschaftskritische. Er war ein Intellektueller.
Aber davon haben seine Sachverwalter – und Profiteure – tatsächlich nur wenig Ahnung.
Prost Mahlzeit, Stuggi! Und vernachlässige die Wahrheit in Zukunft doch bitte etwas weniger.
Gisela Sonnenburg
P.S. Am 20.04.24 verstarb Dieter Gräfe. Dem Jahrgang 1939 zugehörig, hatte er vor allem dank John Cranko ein reiches und reichhaltiges Leben in der Tanzwelt, ohne selbst künstlerisch oder kreativ tätig gewesen zu sein. Ballettintendant Tamas Detrich sprach im Namen des Stuttgarter Balletts die einfachen, aber wahren Worte: „Wir haben ihm viel zu verdanken und werden ihn sehr vermissen.“